Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination

Betreuung von Bauvorhaben zusammen mit dem Bauherrn während der Planung und Ausführung in Bezug auf Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz nach Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung).

Vorankündigung

Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan

Unterlage für spätere Arbeiten an der baulichen Anlage

Koordination in der Ausführungsphase des Bauvorhabens