Betreuung von Bauvorhaben zusammen mit dem Bauherrn während der Planung und Ausführung in Bezug auf Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz nach Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung).
Vorankündigung
Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan
Unterlage für spätere Arbeiten an der baulichen Anlage
Koordination in der Ausführungsphase des Bauvorhabens